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Elektrotechnik

Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen

Ein paar Worte zu Ihrer (elektrischen) Sicherheit

Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter beschäftigt, ist vom Gesetzgeber her verpflichtet, dass die Betriebsmittel, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, in einem betriebssicheren Zustand sind. Denn auch während des normalen Tagesgeschäftes ist nicht ausgeschlossen, dass Beschädigungen die Betriebs- und insbesondere die elektrische Sicherheit beeinträchtigen oder gar außer Betrieb setzen.

Die Prüfung der Geräte und Anlagen, nach DGUV Vorschrift 3 (ehm. BGV A3), und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss nachgewiesen,  erprobt und rechtssicher dokumentiert  werden. Denn bei Bedarf sind diese Unterlagen bei der Berufsgenossenschaft und den Arbeitsschutzbehörden offen zu legen.

Das frühzeitige Erkennen von Fehlern in elektrischen Anlagen ist elementar um Schäden und/oder Produktionsausfall zu vermeiden. Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik bieten, bei richtiger Anwendung, eine solide Basis zur Vermeidung von elektrischen Gefahren. Doch zeigt sich, dass die Anwendung in der Praxis meist das Problem ist. Dabei heißt es nicht, dass Altanlagen eine größere Gefahr sind. Eher ist es die voranschreitende Technik im Alltag, die unsere Anlagen an ihre Grenzen bringt.
Die richtige Anwendung vorhandener Messtechnik zeigt zuverlässig wo Ausbesserungsbedarf oder Erneuerungsbedarf besteht. Fahren Sie ein „Update“ auf Ihre bestehende Elektroinstallation um sie Zukunftssicher zu machen. Am Zahn der Zeit ist nur, wer sich auf dem laufenden hält. Fehlerstromüberwachung und Lichtbogendetektion sind heutzutage ein Muss für bestimmte Bereiche im Leben.

Mit speziell angefertigten Prüfobjekten lässt sich die Notwendigkeit der Anlagenprüfung und Geräteprüfung sehr eindrucksvoll und anschaulich visualisieren.

Wir zeigen Wo, Wann und Warum Sie handeln müssen oder Ihre Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 beschäftigt sich auch mit den „Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten“. Um solche Tätigkeiten ausführen zu dürfen, müssen theoretische Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Wir bieten praxisbezogene Seminare unter der Leitung von erfahrenen Ingenieuren an. Der fachliche Abschluss wird rechtssicher dokumentiert. Der Erkenntnisgewinn ist fast garantiert, denn mit speziell angefertigten Prüfobjekten lässt sich die Notwendigkeit der Anlagenprüfung und Geräteprüfung sehr eindrucksvoll und anschaulich visualisieren.